
IG 5-G-freies Adligenswil auf einen Blick
Geplanter Mobilfunk-Ausbau mit 5G der Antennen Sagenhof sowie Mühlegg mit Auswirkung auf Adligenswil, Meggen, Würzenbach sowie Ebikon
Aktuelle News:
5G: Berner Kantonsverwaltung muss 380 5G-Sendeantennen stilllegen.
Veröffentlicht am 15. Juni 2024 um 15:55
Es handelt sich dabei um diejenigen 380 Antennenstandorte in 127 Berner Gemeinden in welchen nachträglich, mittels einer Bagatellbewilligung der sogenannte Korrekturfaktor aufgeschaltet wurde. Weitere Kantone werden wohl folgen müssen. Siehe auch: https://www.gigaherz.ch/5g-endlich-klartext-aus-lausanne/
von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 15.6.2024
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Aktuelle News ( Februar 2023) betreffend Antenne Sagenhof sowie Obmattweid 2: News Feb 2023
Geschätzte Adligenswiler und weitere Betroffene aus Meggen, Ebikon und Luzern
Die Grosskonzerne Salt und Swisscom planen mittelfristig insgesamt vier, sich gegenseitig überlagernde, hochfrequente, adaptive 5G-Antennen in der Gemeinde Adligenswil. Für die Standorte Sagenhof sowie untere Mühlegg wurden im Jahr 2021 Baugesuche eingereicht, gegen die Einsprache erhoben wurden. Die nächsten beiden Baugesuche für Obmattweid, sowie Klusenstrasse 2werden wahrscheinlich in naher Zukunft folgen.
Wir verlangen seitens Bewilligungsbehörde eine vertiefte Beschäftigung mit den potenziell negativen Auswirkungen der 5G-Technologie. In einen Brief an die Gemeinde zeigen wir die damit verbundenen Thematiken auf. Die Behörde ist gehalten, und im Baurecht verpflichtet, bei möglichen Unklarheiten oder gar Beeinträchtigungen, selbst bei Belästigungen, eine Bewilligung abzulehnen, bis das Gegenteil aufgezeigt ist. Weiter ist der Gemeinderat verpflichtet, die Bevölkerung zu schützen und insbesondere die Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten ( Einhalten des Vorsorgeprinzips). Sie haftet auch bei allfällig entstandene gesundheitliche Schäden.
In der Beilage erhalten Sie die Fragen, die wir in unseren offenen Brief an die Gemeinde gestellt haben. Wir erwarten zeitnah die Beantwortung unserer Fragen. Die Pressemeldung der Gemeinde im "info Adligenswil" vom 22. April 2022, nach der Abgabe der Unterschriften und unserem offenen Brief, dämpft unsere Hoffnung auf eine kritische Beurteilung etwas; Wir zitieren aus der Pressemitteilung den Schluss: „.., dass die gesetzlich geregelten Grenzwerte von der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie geprüft werden. Sind die Grenzwerte eingehalten, hat der Gesuchsteller gemäss geltender Gesetzgebung und Rechtsprechung einen Anspruch auf die Erteilung einer Baubewilligung“.
Gleichzeitig nehme wir die Bereitschaft der Gemeinde wahr, mit uns ins Gespräch zu bleiben und hoffen mit Ihnen, dass der Gemeindepräsident sowie die Damen und Herren Gemeinderäte in dieser Angelegenheit doch mehr Mut und Engagement beweisen werden, als die Pressemitteilung erahnen lässt. Denn die Antennen sind auf unserem Gemeindeboden geplant, also ist die Gemeinde allein zuständig und nicht eine kantonale Behörde, die, wie wir wissen, nach der Order des BAFU handeln. Nehmen wir die Chancen wahr!
Negativer Einfluss auf Gesundheit: 5G-Antennen üben schädliche thermische sowie biologische Effekte auf unseren Körper aus, welche unter anderem zu DNA-Schäden sowie Krebs führen können. Auch für unsere Umwelt ist 5G verheerend. Unter "Weiterführende Informationen" finden Sie einige Studien zu diesen Thema
Wertverminderung Ihrer Liegenschaften: Bereits das Bundesgericht hat in seinem Entscheid 133 II 321, E. 4.3.4, festgehalten, dass Mobilfunkantennen bewirken können, dass Liegenschaften und Wohnungen schwerer verkäuflich oder vermietbar werden und Druck auf den Kaufpreis oder den Mietzins entsteht.
Öffentliches Interesse: In der Schweiz wurden seit einem Jahr mehr als 1'500 Baugesuche für Mobilfunkantennen mit adaptiven Sendern eingegeben. Gegen rund 98% aller dieser Baugesuche wurde Einsprache erhoben, mit teilweise über 1000 Unterschriften. Das öffentliche Interesse ist klar: Die Schweizer Bevölkerung will keine adaptiven 5G-Antennen. Sie ist ausreichend mit Mobilfunkdiensten versorgt. Ausserdem sind über 60% der Schweizer Bevölkerung der Ansicht, Mobilfunkanlagen sind gefährlich (neuste Omnibus-Umfrage des Bundessamts für Statistik).
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Aktuell müssen wir leider davon ausgehen, dass die Gemeinde Adligenswil, trotz den begründeten Befürchtungen der Bevölkerung, die beiden Baugesuche bewilligen wird.
Die Interessensgemeinschaft 5G-freies Adligenswil setzt sich aktiv gegen den Bau dieser Antennen ein und behart auf Antworten auf durch uns gestellte Fragen. Diese Fragen finden Sie wenn Sie weiter nach unten scrollen.
Auf den nächsten Seiten finden Sie weitere Informationen zu den Antennen-Perimetern, zu einem Informationsvortrag über 5G sowie darüber, wie Sie sich für ein 5G-freies Adligenswil, Meggen, Würzenbach sowie Ebikon engagieren können.
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JEDES ENGAGEMENT ZÄHLT!
Informieren Sie sich, werden Sie bitte selbst aktiv und teilen Sie der Gemeinde, Regierungsvertreter/innen und Ihrem Umfeld Ihre Meinung zu diesem Thema mit.
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Weitere Informationen:
Unter https://schutz-vor-strahlung.ch, unter https://funkstrahlung.ch, www.gigaherz.ch oder unter
https://stop-5g-schweiz.ch und https://www.5gfrei.ch/de finden Sie entsprechende Informationen und Ideen dazu.
Für Studien klicken Sie untenstehend auf der Button "weiterführende Informationen"
Unter: "News" finden Sie unsere Infomails an Unterstützer, sowie aktuelle Briefe an der Gemeinde respektive Gemeinderäte von Adligenswil.
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Auf der Seite "engagieren Sie sich" finden Sie zudem eine Vorlage, die Sie uns unterschrieben zukommen lassen können. Ihr Unterschrift hilft uns dabei, mit zusätzlichem Gewicht
bei Gemeinde, Kanton und vor Gericht verhandeln zu können.
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Einspracheperimeter Sagi und Obmattweid
Aktuell: neues Baugesuch Obmattweid 2, Einsprachefrist: 02. März 2023. Unterschriften bitte bis am 28. Februar 2023 an uns einsenden!
Offene Fragen an die Gemeinde Adligenswil
Swisscom-SALT Sagenhof Adligenswil. Standortdatenblätter
Im neuen Standortdatenblatt wurde gegenüber dem alten Blatt folgende OMEN nicht mehr berechnet: Meggerstrasse 2 / Stöckenweg 3 / Würzenbachweg 1 /Stöckenweg 4. Warum? Wir wollen dazu eine Antwort
Im neuen Standortdatenblatt (26.06.2021) weist OMEN 6 beim Stöckenweg 8 eine höhere Strahlenbelastung auf als im alten. Das heisst neu 4.94V/m gegenübervormals 4.58V/m. Standortdaten S. 4. Swisscom definiert bei den Sendeleistungen in beiden Senderichtungen je 300Watt ERP vom unteren in den oberen Frequenzbereich. Das heisst von 700-900MHZ nach 1800-3600MHz. Zusatzblätter Nr. 2a (A2). Die Karte des Bundes (www.map.geo.admin.ch unter Menü/ Funksender/5G) weist die bereits erfolgten Installationen bei Sendeanlagen Obmattweid (die hier nicht behandelt wird, weil weder ein Baugesuch noch eine Bewilligung vorliegt) und Sagi aus, sollen jedoch noch nicht adaptiv senden sollen. Wir können das nicht verifizieren und verlangen eine Erklärung, warum 5G-Installationen ohne Bewilligungen gebaut werden können. Ohne Baubewilligung bzw. bei Ablehnung müssen diese 5G-Installationen sofort wieder entfernt werden.
Swisscom will adaptives 5G auf 3600MHz mit je 400Watt ERP betreiben. Deklariert sind zudem 16 Subarrays oder Korrekturfaktor 0.2. Das heisst, dass die 5G-Antennen dauernd mit dem 5-fachen des deklarierten Wertes betrieben werden soll. Das heisst mit 2000Watt ERP. Des Weiteren bedeutet das, dass zudem ein 6-Minuten-Mittelwert statt des Spitzenwertes bei maximalem Datenfluss erlaubt wird, was bei Swisscom alle 6 Minuten ein kurzer Spitzenwert von 4000Watt ERP bedeuten würde.
SALT will eine identische Anlage betreiben und weist gleiche Werte aus.
Zudem bedeutet das bei beiden Anlagen einen 6-Minuten-Mittelwert, statt des Spitzenwertes bei maximalem Datenfluss, was alle 6 Minuten ein kurzer Spitzenwert von 4000Watt ERP bedeuten würde.
Das sind Tricks, vom Bundesrat in der NISV Ziffer 63 Anhang 1 jedoch abgesegnet. Damit kann es zu dauerhaften Überschreitungen des Anlage-Grenz-wertes von ca. 20% kommen und alle 6 Minuten einmal zu kurzzeitigen Überschreitungen bis 200%. Das ist nicht akzeptabel. Wozu dienen Grenzwerte, wenn sie dauerhaft überschritten werden dürfen? Sendeanlage Swisscom untere Mühlegg.
Zur bestehenden Anlage haben wir keine Datenblätter. Hier handelt es sich um einen Richtfunksender zu Rigi und Dach der Kasimir-Pfyffer-Strasse 26 in Luzern. Mit der zusätzlichen Anlage will Swisscom im 3600MHz-Band auf 2 Senderichtungen je eine 5G-Antenne mit 8000 Watt ERP betreiben. Der Antennentyp AOC4518R8v06 ist eine Art Zwitter. Nicht mehr herkömmlich und noch nicht ganz adaptiv. Das heisst mit 4 starren Beams, horizontal gleichmässig auf den Sektor verteilt. Die 8000Watt ERP können, softwaremässig automatisch, je nach Bedarf entweder auf 4 Beams aufgeteilt werden oder die Gesamtleistung nur einem oder 2 Beams zugeteilt werden. Es handelt sich um einen Antennentyp mit enormer Leistung, der vorwiegend als Langstrecken-5G eingesetzt wird. Vergleiche die 5G-Leistungen der Sendeantenne Sagenhof.
Offensichtlich geht es bei diesem Langstrecken-Typus auch um die weiträumige Abdeckung von Meggen, dessen Bevölkerung in einer Befragung die Installation von 5G-Antennen abgelehnt hat. Damit wird der Wille der Bevölkerung unterlaufen. Das Baugesuch ist daher unsittlich und abzulehnen. Es ist deshalb nicht überraschend, dass auch in Meggen mitten im Dorf auf den Parzellen 381 und 1058 (Grundbuch Meggen) auch zwei 5G-Sender stehen, die gemäss map.geo.admin.ch mittlere ERP-Sendeleistungen haben, sollen aber nicht senden. Warum sind diese eingerichtet, wenn sie nicht senden? Der Einspracheradius beträgt 2,8 Km (=Durchmesser 5.6 km) und reicht bis weit nach Meggen, Luzern und Ebikon hinein. Beleg 1 Die betroffenen Gemeinden wurden nicht über die Baugesuche unterrichtet. Bei andern grenzüberschreitenden Projekten war dies bisher immer der Fall. Die Einspracheberechtigten konnten kaum reagieren, weil niemand in diesen Gemeinden im Kantonsblatt unter Adligenswil nachschaut, ob ein Baugesuch ihn betreffen könnte. Der Einspracheradius konnte nur erkannt werden, wer die Unterlagen beim Bauamt Adligenswil eingesehen hat. Man hat den Eindruck die Gemeinde nimmt die die Bitte im Rundschreiben vom UVEK + BAFU sehr ernst; Punkt 10. Allgemein zu 5G: Unbedenklichkeit
Angesichts der wissenschaftlichen Unsicherheiten empfiehlt die Arbeitsgruppe ‚Bericht Mobilfunk und Strahlung‘ 2019 im Auftrag des UWEK, dass bezüglich Gesundheit weitere Forschung betrieben wird (S. 12). Bevor in der Schweiz darüber keine Klarheit herrscht, kann eine Bewilligung keinesfalls erfolgen. Was geschieht, wenn in Langzeit-studien schädliche Wirkungen festgestellt werden? Beleg 2 Die Gemeinde kann solche Risiken nicht eingehen, die ähnliche Problemfelder bewirken können wie Rückzonungen oder Wertverminderungen. Die Berichte und Studien (Berenis, Arbeitsgruppe UVEK etc.) erwähnen mit keiner Silbe die tausenden Studien, die die Wirkmechanismen und deren biologische Schäden nachweisen - sie halten sich vornehm zurück. Ganz im Sinne der Order des UWEK + BAFU (nachstehendes Rund-schreiben). Wir aber verweisen explizit auf die Beilagen und empfehlen den Vortrag von Dominik Rollé anzuhören. Und bitte nicht erschrecken! Beleg 4 Unter Punkte 3 bis 8 ist dargelegt, wie die dauernden und die Spitzenwerte teils massiv die deklarierten Werte übersteigen. Es untersteht der Verantwortung der Gemeinde keine wenig erforschten und risikobehafteten Technologien zu bewilligen, die die ganze Bevölkerung betreffen. Art. 1 USG (Umweltschutzgesetz) ist strikte umzusetzen: „(…) Lebensgemeinschaften für Menschen, Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume [sind] gegen schädliche oder lästige Einwirkungen [zu] schützen, sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft [zu] erhalten“. Das Rundschreiben vom April 2017 (UVEK + BAFU) an die Kantonsregierungen unter-läuft das USG indem es schreibt: „Man möge der neuen Technologie doch bitte keine Steine in den Weg legen, auch wenn es gesundheitliche Hinweise gebe“: Beeinflussung der Hirnströme und dessen Durchblutung, Beeinträchtigung der Spermienqualität, Destabilisierung der Erbinformationen, Auswirkungen auf die Expression von Genen, Programmierter Zelltod, Oxidativer Zellstress. Haftung
Sonder-Newsletter BERENIS Januar 2021: „Die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien geben Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF.“ Welche Haftung hat die Gemeinde, wenn Schäden entstehen, wer trägt die Verantwortung und die Kosten bei allfälligen Schäden durch die Spitzenwert-Problematik? Haften die Antennenbetreiber oder bezahlen die Steuerzahler?
Wie reagiert die Gemeinde, wenn die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen aufgrund 5G-Technologien in ihrer Gemeinde zurückgeht?
Wir wollen den Vertrag mit den Antennenbetreibern gemäss Art. 74, Abs. 2 der BV einsehen. Das USG sagt dazu: „(…) Es ist dafür zu sorgen, dass schädliche oder lästige Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher.“ Selbst wenn Beeinträchtigungen der Spermienqualität oder die Destabilisierung der Erbinformationen nur als lästig taxiert würde, hätte die Gemeinde dies zu unterbinden. Kontrollmessungen
Wir bitten Sie um die Standards für die Abnahme-Messungen der Antennen und um Auskunft wer sie durchführt? Diese Frage ist wichtig, weil die meisten Unternehmer, die dazu in der Lage sind, einerseits die Aufträge vom BAFU erhalten, das alles tut, um 5G flächendeckend einzuführen (Punkt 11 Rundschreiben), und andererseits von den Mobilfunktbetreibern selbst. Abnahme
Wird wie bei ANFR ein Datenbeam bei Maximalauslastung blockiert?
Ist der Gemeinde bewusst, dass die neue Auslegeordnung der NISV künftig bis 10mal stärkere Antennen erlaubt?
Was tut die Gemeinde, wenn sich Frequenzen als schädlich herausstellen sollten oder entgegen der Deklaration der Baugesuche mit neuen und höheren Frequenzbändern gearbeitet wird? Das Ziel der Betreiber sind 60GHZ! Wer kontrolliert? In einigen Ländern (Italien, Irland werden bereits mit 22.4 und 44.4 GHZ gesendet. Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch wir damit konfrontiert sind.
Die Datenblätter definieren bestimmte Leistungen. Wer aber würde die Updates der sich ständig entwickelnden Möglichkeiten der installierten 5G-Technologien überwachen, damit nicht ohne unser Wissen mit höheren Leistungen gearbeitet wird? Klimaschutz, Energie
Wie gewährleistet die Gemeinde als ausgezeichnete Klimastadt eine klimafreundliche Energieversorgung der 5G-Sender und wie kann diese gewährleistet werden? Im Kantonalen Energiegesetz wird für Bauten ein Höchstanteil an nichterneuerbaren Energien definiert. Welche Auflagen für die energieverschlingenden Sendeanlagen sind vorgesehen? Schweizweit reden wir von Zehntausenden! Wertverminderung
Wie werden Wertverminderungen von Liegenschaften in Antennennähe kompensiert? Wir werden eine zugespitzte Diskussion erleben, wie bei Rückzonungen. Können die ausgewiesenen Wertverluste von den Steuern abgezogen werden? Ethische Überlegungen
Nürnberger Kodex: „(…) Experimente an Menschen sind verboten“. „(…) Für Versuche an Menschen ist die freiwillige Zustimmung unbedingt erforderlich“. Weil die Unbedenklichkeit nicht ausgewiesen ist, die Anwendung daher einem Experiment am lebenden „Objekt“ gleichkommt und keine Einverständniserklärung der Menschen vorliegt, wird dieser Grundsatz verletzt. Deklaration Art. 25 des Weltärztebundes (WMA) von Helsinki.

Energiestadt Adligenswil?
Zukunftsorientie Politiek in unsere Gemeinde?
5G Antennen versus Glasfaser

VORTRAG ÜBER 5G und deren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt, mit Dominik F. Rollé, aus Meggen,
Februar 2022 in Adligenswil:
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https://drive.google.com/file/d/1zfVBIdFMGEdmGX_5WZuoLDS2LPW1V26n/view?usp=sharing
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Informationen sowie weitere Vorträge von Dominik F. Rollé, aus Meggen:
https://lebensraum-kurse.ch/webinare
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VORTRAG Christian Oesch Luzern 14.06.2022 zur 5G
vortrag christian oesch 5G 1. Teil https://youtu.be/rvQMZQLgnuo
vortrag christian oesch 5G 2. Teil https://youtu.be/sUOW6JfmULM
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Weiterführende Artikel
Auf dem Weg in eine bessere Zukunft
https://www.gigaherz.ch/fake-news-made-by-bakom/
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https://www.gigaherz.ch/nach-freiburger-appell-jetzt-bamberger-appell/
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https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1043
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https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1826
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https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1082
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https://www.youtube.com/watch?v=bb-DVNGDseQ
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https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8580522/
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https://mdsafetech.org/2019/07/20/the-first-report-of-5g-injury-from-switzerland/
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https://thefullertoninformer.com/wp-content/uploads/2018/12/cia-millimeter-waves-1.pdf
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https://transportation.house.gov/imo/media/doc/Calio%20Testimony1.pdf
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https://emfadvice.com/5g-radiation-microwave-radiation/
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https://nasafes.com/facts-about-5g-and-the-electromagnetic-spectrum/
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https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/646172/EPRS_BRI(2020)646172_DE.pdf
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Hochfrequenzstrahlung umfasst den Frequenzbereich von etwa 10 MHz bis 300 GHz; dazu gehören die
erwähnte Mobilfunk- und WLAN-Strahlung. Hochfrequenzstrahlung wird auch als Mikrowellenstrahlung
bezeichnet.
In der Studiendatenbank https://www.emfdata.org kann nach dem entsprechenden Stichwort, wie z. B.
„Immun“ gesucht werden (deutsche / englische Schreibweise beachten).
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Großartige Übersichten zur Studienlage liefern z.B. :
https://www.bioinitiative.org and https://www.emf-portal.org/en
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6 Bai D, Fang L, Xia S, Ke W, Wang J, Wu X, Fang P, Xiao S: Porcine deltacoronavirus (PDCoV) modulates
calcium influx to favour viral replication. Virology 2020, 539, 38-48. doi: 10.1016/j.virol.10.011. See
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/31670218
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Aus dem Film „Faktencheck Mobilfunk“ von Lothar Moll und Klaus Scheidsteger
https://www.faktencheck-mobilfunkstrahlung.de
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Pall, Martin L (2019): 5G als ernste globale Herausforderung, Gesundheitliche Gefährdungen des
Mobilfunks. Die Arbeit dokumentiert 139 Quellen (Studienergebnisse).
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Gemäß der Datenbank https://www.emf-portal.org gibt es derzeit rund 10’000 Studien zu
Hochfrequenzstrahlung > 10 MHz.
Der US-Amerikaner Paul Doyen hat während eines 18-monatigen Aufenthaltes in China umfassende Belege
zum Coronavirus und 5G gesammelt. Die wesentlichen Aussagen sind mit Original-Quellen belegt:
https://www.electricsense.com/5g-coronavirus/
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push/
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https://www.wsj.com/articles/china-is-about-to-switch-on-5g-its-behind-the-u-s-but-not-for-long-
11572494203
http://www.xinhuanet.com/english/2019-10/31/c_138517734.htm
https://www.barrons.com/articles/the-real-5g-winner-could-be-china-51570228459?mod=article_inline
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https://www.gsmarena.com/italy_becomes_the_third_european_country_with_5g-news-37424.php
https://5gobservatory.eu/5g-spectrum/national-5g-spectrum-assignment/#1563958389100-0edfce99-fd41
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San Marino ist ein eigenständiger Staat (Republik), welcher als Enklave vollständig von Italien umgeben ist.
Siehe das Länderranking unter https://telindex.ch/corona.php?Log=&pg=world, auch wenn dieses mit
Vorsicht zu genießen ist: Die Erhebungsmethoden der einzelnen Länder sind sehr uneinheitlich, starke
Abweichungen können möglich sein.
https://www.rcrwireless.com/20181218/5g/tim-nokia-complete-full-5g-coverage-san-marino
https://www.telecomitalia.com/tit/en/archivio/media/note-stampa/market/2018/PR-San-Marino5G-
230518.html
Ulrich, D. (2020): Auswirkungen von Mobilfunk auf Wasser und Leben. Studienlage und eigene Experimente.
Ho, M.-W. (2012): The Rainbow and the worm. The physics of organisms.
Meyl, K. (2020): Über die Struktur von Gas und Wasser, Potentialwirbel Band 5, 1. Auflage 2020
Firstenberg, A. (2017 / 2020): The Invisible Rainbow, ISBN 978-1-64502-009-7 (paperback), ISBN 978-1-64502-010-3 (ebook)
The World Foundation for Natural Science
Gesundheitliche Auswirkungen von Mikrowellenstrahlung 4 / 4
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https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/646172/EPRS_BRI(2020)646172_DE.pdf
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